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   BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 14.93   

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BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 14.93 (https://dejure.org/1994,5380)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1994 - 1 WB 14.93 (https://dejure.org/1994,5380)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1994 - 1 WB 14.93 (https://dejure.org/1994,5380)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Rechte einer Vertrauensperson der Offiziere in der Bundeswehr im Zusammenhang mit Anträgen auf Dienstzeitverkürzungen - Rechte einer Vertrauensperson auf Information über den Geschehensablauf und auf Akteneinsicht - Möglichkeiten einer Vertrauensperson bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 65
  • NVwZ-RR 1994, 684 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.11.1993 - 1 WB 85.92

    Vertrauensperson - Versammlung der Vertrauenspersonen - Wehrrecht -

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 14.93
    Bei sachgemäßer Auslegung seines Vorbringens begehrt er die Feststellung, daß der BMVg in dem Antrags- und den Beschwerdeverfahren von fünf Offizieren des FmBer ... auf Verkürzung ihrer Dienstzeit gemäß § 4 PersStärkeG verpflichtet gewesen wäre, ihm, dem Antragsteller, Einsicht in die vollständigen Entscheidungsunterlagen der Abteilung Personal zu gewähren(Beschluß vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 85.92 -).

    Insoweit ist ihm als Vertrauensperson gerichtlicher Rechtsschutz gewährleistet und der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben (§ 17 Abs. 1 Satz 1 WBO i.V.m. § 35 SG;Beschluß vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 85.92 -).

  • BVerwG, 24.03.2004 - 1 WB 46.03

    Vertrauensperson, Unteroffiziere, Disziplinarvorgesetzter, Beteiligungsrecht;

    Die Vertrauensperson der Unteroffiziere einer Einheit hat im Falle ihrer Beteiligung in Personalangelegenheiten nach § 23 SBG keinen Anspruch gegen die personalbearbeitende Stelle auf Informationen oder Einsicht in deren Unterlagen (Fortführung von BVerwGE 103, 65).

    Insoweit ist ihm als Vertrauensperson gerichtlicher Rechtsschutz gewährleistet und der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet (Beschlüsse vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 85.92 -, vom 18. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 14.93 und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 58.00 -).

    Ferner hat er sich in seinem Antrag auf gerichtliche Entscheidung grundlegend mit dem Senatsbeschluss vom 18. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 14.93 - auseinandergesetzt und dargelegt, dass sich das Problem umfassender Information durch die personalbearbeitende Stelle ohne weiteres erneut stellen kann.

    Deshalb besteht dieser Anspruch der Vertrauensperson auf Anhörung allein gegenüber dem nächsten Disziplinarvorgesetzten (Beschluss vom 18. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 14.93 -).

    Das folgt bereits aus dem Wortlaut dieser Norm, der ausdrücklich auf den nächsten Disziplinarvorgesetzten konzentriert und beschränkt ist (Beschluss vom 18. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 14.93 -).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Denn dieser Beteiligungstatbestand ist auch auf Zurruhesetzungen nach Pers-AnpassG oder Personalstrukturgesetzen anzuwenden, die wie § 1 des Pers-AnpassG 2002 einen Ermessensspielraum einräumen (Beschluss vom 18. Januar 1994 BVerwG 1 WB 14.93).
  • BVerwG, 01.11.2001 - 6 P 10.01

    Entscheidung über den Rechtsweg; weitere sofortige Beschwerde; Besetzung des

    Daraus hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts unter der Geltung des Soldatenbeteiligungsgesetzes vom 16. Januar 1991, BGBl I S. 47, in ständiger Rechtsprechung den Schluss gezogen, dass für den gerichtlichen Rechtsschutz der Vertrauensperson nach erfolglosem Beschwerdeverfahren gemäß § 16 SBG der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten führt (Beschluss vom 10. November 1993 - 1 WB 85.92 - BVerwGE 103, 43, 45 ff.; Beschluss vom 18. Januar 1994 - 1 WB 14.93 - BVerwGE 103, 65, 66; Beschluss vom 2. März 1994 - 1 WB 4.93 - NZWehrr 1994, 118; Beschluss vom 12. April 1994 - 1 WB 58.93 - RiA 1995, 136).
  • BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 17.08

    Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; Feststellungsinteresse;

    Für den gerichtlichen Rechtsschutz der Vertrauensperson ist nach erfolglos durchgeführtem Beschwerdeverfahren gemäß § 16 SBG, § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet, wenn die Vertrauensperson geltend macht, sie sei in der Ausübung der ihr nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz eingeräumten Befugnisse behindert oder wegen ihrer Tätigkeit benachteiligt worden (Beschlüsse vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 85.92 - BVerwGE 103, 43 = NZWehrr 1994, 70, vom 18. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 14.93 - BVerwGE 103, 65 = NZWehrr 1994, 117, vom 24. März 2004 - BVerwG 1 WB 46.03 - Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 3 = NZWehrr 2005, 29 sowie zuletzt vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 7.08 - ; ebenso Beschluss vom 1. November 2001 - BVerwG 6 P 10.01 - BVerwGE 115, 223 = Buchholz 252 § 52 SBG Nr. 2).
  • BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 39.08

    Rechtsweg für Streitigkeiten nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz;

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist für den gerichtlichen Rechtsschutz der Vertrauensperson nach erfolglos durchgeführtem Beschwerdeverfahren gemäß § 16 SBG, § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet, wenn die Vertrauensperson geltend macht, sie sei in der Ausübung der ihr nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz eingeräumten Befugnisse behindert worden (Beschlüsse vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 85.92 - BVerwGE 103, 43 = NZWehrr 1994, 70, vom 18. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 14.93 - BVerwGE 103, 65 = NZWehrr 1994, 117, vom 24. März 2004 - BVerwG 1 WB 46.03 - Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 3 = NZWehrr 2005, 29 sowie zuletzt vom 9. März 2006 - BVerwG 1 WB 14.05 - ebenso Beschluss vom 1. November 2001 - BVerwG 6 P 10.01 - BVerwGE 115, 223 = Buchholz 252 § 52 SBG Nr. 2).
  • BVerwG, 09.03.2006 - 1 WB 14.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist für den gerichtlichen Rechtsschutz der Vertrauensperson nach erfolglos durchgeführtem Beschwerdeverfahren gemäß § 16 SBG der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet, wenn die Vertrauensperson geltend macht, sie sei in der Ausübung der ihr nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz eingeräumten Befugnisse behindert worden (Beschlüsse vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 85.92 - <BVerwGE 103, 43 [45] = NZWehrr 1994, 70 = NVwZ 1994, 493 [LS]>, vom 18. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 14.93 - <BVerwGE 103, 65 [66] = NZWehrr 1994, 117 = ZBR 1994, 256>, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 58.00 - und vom 24. März 2004 - BVerwG 1 WB 46.03 - PersR 2004, 473>).

    Gegen eine Behinderung der Vertrauensperson in ihren Rechten nach § 14 Abs. 1 SBG durch ein dem Bundesministerium der Verteidigung zurechenbares Verhalten ist als Rechtsbehelf unmittelbar der Antrag auf Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Wehrdienstsenate - gegeben (vgl. Beschlüsse vom 18. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 14.93 - und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 82.97 -).

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 WB 28.96

    Recht der Soldaten - Gesamtvertrauenspersonenausschuß, Geltendmachung einer

    Gegen eine Behinderung der Vertrauensperson in ihren Rechten nach § 14 SBG durch ein dem BMVg zuzurechnendes Verhalten ist als Rechtsbehelf unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zum Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - gegeben (Beschluß vom 18. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 14.93 - (BVerwGE 103, 65 = NZWehrr 1994, 117)).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2021 - 1 M 1/21

    Rechtsnatur der Verkürzung der Dienstzeit eines Soldaten nach § 40 Abs. 7 SG

    Mit einem Antrag nach § 40 Abs. 7 Satz 1 SG begehrt der Soldat auf Zeit, dass sein mit der ursprünglich festgesetzten Dienstzeit konkretisiertes Dienstverhältnis durch eine Verkürzung der Dienstzeit vorzeitig beendet werde; die Entscheidung über die beantragte Dienstzeitverkürzung ist eine Personalmaßnahme, die eine vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses - früher als zu der ursprünglich festgesetzten Zeit - zum Gegenstand hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 1994 - 1 WB 14.93 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 18.08.2009 - 1 WB 51.09

    Rechtsschutz eines Mitglieds des Gesamtvertrauenspersonenausschusses gegen

    Für den gerichtlichen Rechtsschutz der Vertrauensperson ist nach erfolglos durchgeführtem Beschwerdeverfahren gemäß § 16 SBG, § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet, wenn die Vertrauensperson geltend macht, sie sei in der Ausübung der ihr nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz eingeräumten Befugnisse behindert oder wegen ihrer Tätigkeit benachteiligt worden (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 85.92 - BVerwGE 103, 43 = NZWehrr 1994, 70, vom 18. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 14.93 - BVerwGE 103, 65 = NZWehrr 1994, 117, vom 24. März 2004 - BVerwG 1 WB 46.03 - Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 3 = NZWehrr 2005, 29 sowie zuletzt vom 27. November 2008 - BVerwG 1 WB 7.08 - ; ebenso Beschluss vom 1. November 2001 - BVerwG 6 P 10.01 - BVerwGE 115, 223 = Buchholz 252 § 52 SBG Nr. 2).
  • BVerwG, 26.05.1998 - 1 WB 30.98

    Klage gegen die Versetzung eines Soldaten - Anspruch auf Einsatz an einem

    Einen Anspruch gegenüber der personalbearbeitenden Stelle auf Akteneinsicht hat die Vertrauensperson nicht (Beschluß vom 18. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 14.93 - <BVerwGE 103, 65 = NZWehrr 1994, 117>).
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